Definition von VERSCHONEN 2
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jemanden/etwas von dem ausnehmen, was (im gleichen Zeitraum und aus gleichem Grund) einem anderen/anderem Schaden zufügt -
jemanden in Ruhe lassen, eine Person nicht mit etwas belästigen oder behelligen
Die definitionen des Wortes VERSCHONEN 2
- NICHTS UBLES TUN
- NICHT BEHELLIGEN