Definition von VERSCHONEN2
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- jemanden/etwas von dem ausnehmen, was (im gleichenZeitraum und aus gleichemGrund) einem anderen/anderemSchadenzufügt
- jemanden in Ruhelassen, eine Person nicht mit etwas belästigen oder behelligen
Die definitionen des Wortes VERSCHONEN2
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- NICHTS UBLES TUN
- NICHT BEHELLIGEN