Definition von MEINEID 1
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''Deutschland'' Verbrechen, das darin besteht, vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle eine falsche Aussage zu beschwören ()
Die definitionen des Wortes MEINEID 6
- WORTBRUCH
- JURISTISCH KRIMINALISTISCHER BEGRIFF
- FALSCHER SCHWUR
- FALSCHER EID
- EIDBRUCH
- BEGRIFF AUS DEM JURISTISCHEN STRAFRECHT