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Definition von INKONGRUENZ
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Nichtübereinstimmung -
''Mathematik'' fehlende Deckungsgleichheit -
''Rechtswissenschaft'' Im Insolvenzrecht die fehlende Übereinstimmung einer Leistung mit einer zuvor bestehenden Verpflichtung des Leistenden (die – im Vergleich zu einer kongruenten Leistung – unter geringeren Voraussetzungen die Insolvenzanfechtung ermöglicht); vergleiche § 131 Insolvenzordnung