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Definition von EVOZIEREN 5
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''Rechtsprechung'' vorladen -
''Verwaltung'' ein Verwaltungsverfahren von einer untergeordneten Behörde an sich ziehen -
''Medizin'' einen Nervenimpuls künstlich hervorrufen -
''Okkultismus'' einen Geist heraufbeschwören -
''Literaturwissenschaft'' Emotionen oder Stimmungen hervorrufen
Die definitionen des Wortes EVOZIEREN 2
- JURISTISCH FUR VORLADEN
- HERVORRUFEN