Definition von ZUBILLIGEN 1
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jemandem etwas (juristisch) zugestehen, (moralisch) gestatten
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ZUBILLIGEN IN 9 BRIEFE - 1 ANTWORTEN : *
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ZUBILLIGEN IN 10 BRIEFE - 2 ANTWORTEN : *
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GESTATTEN (9)
ZUGESTEHEN (10)
EINRAEUMEN (10)
Gepostet am 9. September 2022