Definition von VERSCHONEN2
- jemanden/etwas von dem ausnehmen, was (im gleichenZeitraum und aus gleichemGrund) einem anderen/anderemSchadenzufügt
- jemanden in Ruhelassen, eine Person nicht mit etwas belästigen oder behelligen
Die definitionen des Wortes VERSCHONEN2
- NICHTS UBLES TUN
- NICHT BEHELLIGEN