Definition von TREUHAND 3
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Anstalt/Gesellschaft/Organisation, die für jemand anderen in Treuhandschaft agiert -
Bundesbehörde, die mit Privatisierungen in der ehemaligen DDR beauftragt war -
Form einer Wahrnehmung Rechte anderer
Die definitionen des Wortes TREUHAND 2
- VOLLMACHT RECHTEUBERTRAGUNG
- MIT ANSTALT NAME EINER DT BEHORDE 1990 1994