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Definition von SENAT 6
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oberste Regierungsbehörde -
eine Kammer des Parlaments -
Verwaltungsbehörde an Hochschulen -
Entscheidungsgremium höherer deutscher Gerichte -
städtische Regierungsbehörde von Berlin, Bremen und Hamburg -
Parlament in der römischen Republik und dem Römischen Reich
Die definitionen des Wortes SENAT 10
- REGIERUNGSBEHORDE
- REGIERUNG EINER DEUTSCHEN GROSZSTADT
- REGIERUNG DEUTSCHER STADTSTAATEN
- REGIERUNG DER DEUTSCHEN HANSESTADTE
- PARLAMENTSKAMMER
- HOHES RICHTERGREMIUM
- GERICHTSABTEILUNG
- GEMEINDEVERTRETER
- ALTESTENRAT
- AKADEMISCHE BEHORDE