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Definition von SENAT 6
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oberste Regierungsbehörde -
eine Kammer des Parlaments -
Verwaltungsbehörde an Hochschulen -
Entscheidungsgremium höherer deutscher Gerichte -
städtische Regierungsbehörde von Berlin, Bremen und Hamburg -
Parlament in der römischen Republik und dem Römischen Reich
Die definitionen des Wortes SENAT 10
- OBERSTES GREMIUM
- VERWALTUNGSKORPERSCHAFT
- RICHTERKOLLEGIUM
- REGIERUNGSBEHORDE
- REGIERUNG EINER DEUTSCHEN GROSZSTADT
- REGIERUNG DER DEUTSCHEN HANSESTADTE
- RAT DER ALTEN IM ALTEN ROM
- GEMEINDEVERTRETER
- BERLINER REGIERUNG
- ALTESTENRAT