Definition von KARTELL2
- ''gemäßLegaldefinition''verboteneVereinbarungen zwischen Unternehmern,Beschlüsse von Unternehmervereinigungen und aufeinanderabgestimmteVerhaltensweisen, die eine Verhinderung,Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken
- Gruppe von Akteuren, die illegaleAbsprachentreffen, die kriminelleZieleverfolgen
Die definitionen des Wortes KARTELL10