Definition von JUNKTIM 1
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Verbindung zwischen zwei Verträgen, die wegen deren innerer Zusammengehörigkeit notwendig ist
Die definitionen des Wortes JUNKTIM 2
- VERBINDUNG MEHRERER POLITISCHER MASZNAHMEN ZUR GLEICHZEITIGEN INANGRIFFNAHME
- VERBINDUNG MEHRERER POLITISCHER MASZNAHMEN