Definition von INDOSSAMENT 1
-
''Wirtschaft'' schriftlicher Zusatz oder Nachtrag auf einem Orderpapier, zum Beispiel Orderscheck, Wechsel, Konnossement, Namensaktie), wodurch das Eigentum und die Rechte vom bisherigen Inhaber (Indossant) auf einen neuen Eigentümer (Indossatar) übergehen
Die Definition des Wortes INDOSSAMENT 1
- WECHSELUBERTRAGUNGSVERMERK