Definition von INKONGRUENZ
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Nichtübereinstimmung
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''Mathematik'' fehlende Deckungsgleichheit
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''Rechtswissenschaft'' Im Insolvenzrecht die fehlende Übereinstimmung einer Leistung mit einer zuvor bestehenden Verpflichtung des Leistenden (die – im Vergleich zu einer kongruenten Leistung – unter geringeren Voraussetzungen die Insolvenzanfechtung ermöglicht); vergleiche § 131 Insolvenzordnung