Definition von DISQUALIFIZIEREN
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deutlich zeigen, dass eine Person nicht für das infragestehende Thema, die anliegende Aufgabe, geeignet ist ''oder auch allgemeiner'' dass eine Person nicht den hohen, an sie gerichteten Ansprüchen genügt
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von einer Veranstaltung ausschließen, weil ein einfacher Regelbruch vorliegt, aber zum Beispiel auch nach Vergehen wie Doping oder Körperverletzung