Definition von VERBRAUCHER
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Person, die Waren ersteht und verbraucht
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''deutsches Bürgerliches Recht'' jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist
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Gerät, das elektrische Energie verbraucht (also in andere Energieformen umwandelt)