spätmittelalterliche erkenntnistheoretische Ansicht, dass die Bedeutung von allgemeinen Begriffen des Denkens außerhalb ihres formalen Geltungsbereiches nur in ihrem Namens- und Zeichencharakter liegt und ihnen nichts Wirkliches entspricht
Ablehnung der Vorstellung, die zu beurteilenden Dinge, Sachverhalte oder Ideen hätten eine Art universale Realität und Höherbewertung der rechtlich zu verarbeitenden Sachverhalte
volkswirtschaftlicher Ansatz, nach dem das Geld nur einen Wert repräsentiert, diesen aber selbst nicht innehat