Definition von
AMTSEID
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AMTSEID
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AMTSEID
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Definition von
AMTSEID
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der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten
Die definitionen des Wortes
AMTSEID
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GELOBNIS IM OFFENTLICHEN DIENST
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